Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Vermessung und Vermarkung von Grundstücken


Wer wird gefördert?

 

Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften

 

Was wird gefördert?

 

Die Kosten der Vermessung und Vermarkung von Grundstücken im Rahmen von Bodenreformverfahren können bis maximal 20 Prozent bezuschusst werden.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Ein formloses Ansuchen ist an die Abteilung Ländliche Neuordnung (LNO) - Agrarbehörde Oberösterreich zu richten.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7612) 663 31-753 02
Fax (+43 732) 77 20-27 53 70
E-Mail -