Vermessung und Vermarkung von Grundstücken
Wer wird gefördert?
Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften
Was wird gefördert?
Die Kosten der Vermessung und Vermarkung von Grundstücken im Rahmen von Bodenreformverfahren können bis maximal 20 Prozent bezuschusst werden.
Abwicklung/Antragstellung
Ein formloses Ansuchen ist an die Abteilung Ländliche Neuordnung (LNO) - Agrarbehörde Oberösterreich zu richten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Ländliche Neuordnung

