Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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EU-kofinanzierte Förderung von Fischzucht-, Fischverarbeitungs- und Binnenfischereibetrieben aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF)


Wer wird gefördert?

 

Als Förderungswerber/-innen können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, welche im Bereich der Fischproduktion, der Verarbeitung oder der Vermarktung im Inland tätig sind und die Zielsetzung des Österreichischen Programms verfolgen, auftreten.


 

 

Was wird gefördert?

 

  • 3 rechteckige Wasserflächen, getrennt durch helle Erdwälle vor einem Waldstück (Foto: Ing. Nestler)Aquakultur:

    Neuerrichtung von Aquakulturanlagen sowie Modernisierung bestehender Anlagen; maschinelle und technische Ausrüstung von Aquakulturanlagen; Verbesserung der betrieblichen Infrastruktur, der Hygienestandards und der Umweltbedingungen.
      
  • Verarbeitung:

    Neubau oder Ausbau von Verarbeitungseinrichtungen; Verbesserung der Hygienestandards; Verbesserung der Produktivität und der Umweltverträglichkeit.
     
  • Nirosta-Abwäsche samt Arbeitsfläche vor einem Fenster (Foto: Ing. Nestler)Vermarktung:

    Neubau und Ausbau von Vermarktungseinrichtungen; Ausbau der Direktvermarktung; Verbesserung der Hygienestandards.
     
  • Binnenfischerei:

    Neubau und Umbau von Bootshäusern und Bruthäusern; Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit; Fortbestand der Berufsfischerei an Binnengewässern.
     
  • Holzhaus direkt an einem mit Laub bedeckten Seeufer samt Steg, einem überwucheerten Baumstamm und zwei Männern am Ufer (Foto: Ing. Nestler)Umweltschutzmaßnahmen

    Umstellung auf eine biologische Wirtschaftsweise im Bereich der Karpfenproduktion.
     
  • Pilotprojekte

    Erstellung von Bewirtschaftungsplänen im Bereich der Binnenfischerei.

 

Wie wird gefördert?

 

Die Förderung von Investitionen in den vorhin angeführten Bereichen erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren, von Land, Bund und EU kofinanzierten Investitionszuschuss im Ausmaß von derzeit rund 30 Prozent (6 Prozent Landes-, 9 Prozent Bundes- und 15 Prozent EU-Mittel) des förderbaren Aufwandes.
 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Das Förderungsansuchen ist unter Verwendung der Formblätter 4.1 (Antrag), 4.2 (Verpflichtungserklärung)  und 4.7 (Fragebogen SUP-Monitoring) an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

 

Formular:

Weiterführende Informationen

  • Informationen für die Projektabrechnung

    Hinweise und Erläuterungen betreffend die Projektabrechnung im Rahmen der Förderungen aus dem Österreichischen Gemeinschaftsprogramm Europäischer Fischereifonds (EFF) in Oberösterreich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at