EU-kofinanzierte Förderung von Fischzucht-, Fischverarbeitungs- und Binnenfischereibetrieben aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF)
Wer wird gefördert?
Als Förderungswerber/-innen können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, welche im Bereich der Fischproduktion, der Verarbeitung oder der Vermarktung im Inland tätig sind und die Zielsetzung des Österreichischen Programms verfolgen, auftreten.
Was wird gefördert?
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Neuerrichtung von Aquakulturanlagen sowie Modernisierung bestehender Anlagen; maschinelle und technische Ausrüstung von Aquakulturanlagen; Verbesserung der betrieblichen Infrastruktur, der Hygienestandards und der Umweltbedingungen.
Aquakultur:
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Verarbeitung:
Neubau oder Ausbau von Verarbeitungseinrichtungen; Verbesserung der Hygienestandards; Verbesserung der Produktivität und der Umweltverträglichkeit.
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Neubau und Ausbau von Vermarktungseinrichtungen; Ausbau der Direktvermarktung; Verbesserung der Hygienestandards.
Vermarktung:
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Binnenfischerei:
Neubau und Umbau von Bootshäusern und Bruthäusern; Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit; Fortbestand der Berufsfischerei an Binnengewässern.
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Umstellung auf eine biologische Wirtschaftsweise im Bereich der Karpfenproduktion.
Umweltschutzmaßnahmen
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Pilotprojekte
Erstellung von Bewirtschaftungsplänen im Bereich der Binnenfischerei.
Wie wird gefördert?
Die Förderung von Investitionen in den vorhin angeführten Bereichen erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren, von Land, Bund und EU kofinanzierten Investitionszuschuss im Ausmaß von derzeit rund 30 Prozent (6 Prozent Landes-, 9 Prozent Bundes- und 15 Prozent EU-Mittel) des förderbaren Aufwandes.
Abwicklung/Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist unter Verwendung der Formblätter 4.1 (Antrag), 4.2 (Verpflichtungserklärung) und 4.7 (Fragebogen SUP-Monitoring) an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
Formular:
Weiterführende Informationen
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Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(PDF-Format 209,80 KB)
Sonderrichtlinie zur Umsetzung des Österreichischen Gemeinschaftsprogramms Europäischer Fischereifonds 2007 - 2013
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Österreichisches Gemeinschaftsprogramm Europäischer Fischereifonds 2007 - 2013
(PDF-Format 353,18 KB)
Informationen für die Projektabrechnung
Hinweise und Erläuterungen betreffend die Projektabrechnung im Rahmen der Förderungen aus dem Österreichischen Gemeinschaftsprogramm Europäischer Fischereifonds (EFF) in Oberösterreich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

