Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Aussiedelungsaktion


Im Gebiet des Hochwasserschutzverbandes Donau - Machland wird in einer klar definierten Zone den Hauseigentümern angeboten, auf freiwilliger Basis auszusiedeln. Die in Aussicht gestellten Beihilfen sollen den Betroffenen helfen, diesen Schritt finanziell leichter verkraften zu können. Die rechtliche Grundlage bildet das Wasserbautenförderungsgesetz, sowie eine Vereinbarung zwischen Bund und Land.

 

Wer wird gefördert?

 

  • die Eigentümer von jenen Gebäuden, welche in der "Hochwasserstudie 1994" als nicht schützbar ausgewiesen wurden. In diesem Gebiet wird seit dem Jahr 1993 ausgesiedelt.
  • die Eigentümer jener Gebäude, die in dem vom Unterausschuss des Landes Oö. "Vorsorge gegen Hochwasser" festgelegten Gebiet situiert sind. Das sind die Ortschaften Hütting, Mettensdorf, Pitzing, Eizendorf, Froschau und Teilgebiete in den Gemeinden Grein und St. Nikola. Die Erweiterung des Aussiedelungsgebietes erfolgte nach dem fürchterlichen Hochwasser im August 2002.
 

 

Was wird gefördert?

 

Den Besitzern der Liegenschaften, welche an der Aussiedelungsaktion teilnehmen, werden 80 % des geschätzten Zeitwertes der Gebäude und 80 % der geschätzten Abbruchkosten als Beihilfe in Aussicht gestellt.  

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • innerhalb von 5 Jahren ab Erhalt der ersten Rate müssen sämtliche Gebäude abgerissen und ordnungsgemäß entsorgt sein
  • auf sämtlichen Grundstücken, die im Aussiedelungsgebiet liegen, müssen die Aussiedler ein grundbücherliches Bauverbot zu Gunsten des Landes eintragen lassen

  • die Beihilfen werden je nach Baufortschritt ausbezahlt

  • etwaige Ersatzmaßnahmen der Aussiedler müssen außerhalb der hundertjährlichen Hochwasserlinie liegen

       

      Abwicklung/Antragstellung

       

      Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft/Katastrophenfonds des Amtes der Oö. Landesregierung.

       

      Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

      Telefon (+43 732) 77 20-115 01
      Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
      E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at