Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden


Wer wird gefördert?

 

Alle Waldbesitzer mit einer Gesamtbesitzfläche bis max. 400 ha, ausgenommen Eigenjagdgebiete

 

 

Was wird gefördert?

 

Die Errichtung, die Wiederverwendung und das Abtragen von Wildschutzeinrichtungen

 

 

Wie wird gefördert?

 

  • Zaunerrichtung:
    hasensicher 0,90 Euro/Laufmeter
    rehwildsicher 0,60 Euro/Laufmeter
    hochwildsicher 1,20 Euro/Laufmeter
  • je Stück Einzelschutz mit Drahthose (=1 Laufmeter Zaungeflecht) oder Baumschutzsäule 0,80 Euro/Stück
  • Bei Wiederverwendung von noch funktionstüchtigem Zaungeflecht aus abgetragenen Altzäunen: je Laufmeter Zaun rehwildsicher bzw. hasensicher 0,25 Euro/Stück
  • je Stück Einzelschutz (=1 Laufmeter Zaun) 0,25 Euro/Stück
  • Abtragen von Altzäunen 0,30 Euro/Laufmeter

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Flächenschutz (Mindesthöhe bei rehwildsicherem Zaun 1,45 Meter, bei rotwildsicherem Zaun 2 Meter)
  • Einzelschutz (Mindesthöhe 1,1 Meter)
  • Ein bei der Begründung von Eichen-, Hainbuchen-, Linden- bzw. Rotbuchenbeständen notwendiger hasendichter Zaun muss ein hasendichtes Geflecht mind. 1 Meter bei einer Gesamthöhe von 1,45 Meter oder Sechskant-Geflecht mit einer Höhe von 1,2 Meter mit zusätzlichem Sprungdraht in einer Höhe von 1,50 Meter aufweisen

Folgende Mindestvoraussetzungen (Mischwaldkriterien) müssen gewährleistet sein:

  • Bei Aufforstungen unter 600 Meter Seehöhe (südlich der Donau) bzw. unter 500 Meter Seehöhe (Mühlviertel): Pflanzung von mindestens 30 Prozent endbestandsfähigen Laubbaumarten bei maximal 50 Prozent Fichte.
  • Über 600 Meter Seehöhe (bzw. 500 Meter): Pflanzung von mindestes 30 Prozent endbestandsfähigen Mischbaumarten (davon mindestens 1/3 endbestandsfähige Laubbaumarten und 2/3 Tanne, Lärche, Kiefer, Douglasie u.a. Gastbaumarten; oder mindestens 30 Prozent endbestandsfähige Laubbaumarten).

Jedenfalls nicht gefördert werden Zäunungen von reinen Fichtenaufforstungen und von Stangenhölzern!

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Das Ansuchen ist ausschließlich mittels Formular an den OÖ. Landesjagdverband, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian zu richten.
Einreichmöglichkeit bis längstens Ende Juni des Folgejahres ausnahmslos nur mit Originalrechnungen. (Beim Abtragen von Altzäunen muss keine Originalrechnung vorgelegt werden.)

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-146 61
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.post@ooe.gv.at