Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Niederlassung von JunglandwirtInnen


 


Wer wird gefördert?

 

  • Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 40 Jahre sind, den Betrieb des Vorbesitzers im Erbwege oder mit Übergabevertrag oder durch Kauf zur Gänze innerhalb der letzten zwölf Monate - bezogen auf das Antragseingangsdatum - übernommen haben und eigenständig bewirtschaften.
  • Eine gemeinsame Bewirtschaftung von Übernehmerin und Übernehmer bzw. Übergeberin und Übergeber bis zur Pensionierung ist möglich. Die Pachtung eines fremden Betriebes (Vertrag mindestens fünf Jahre) kann bei langfristiger Erwerbsabsicht auch berücksichtigt werden. Bei Neugründung eines Betriebes muss dieser im Haupterwerb bewirtschaftet werden und mind. 1,5 bAK (betriebliche Arbeitskraft) erfordern. Die Teilung eines Betriebes ist zulässig, sofern die entstehenden Betriebe im Haupterwerb bewirtschaftet werden und einen Arbeitsbedarf von mindestens 1,5 bAK aufweisen und nicht von einem Ehepaar geführt werden.

Nicht gefördert wird eine Pacht innerhalb der Familie sowie jede Betriebsnachfolge zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern oder zwischen Geschwistern. Ehepartner oder Lebenspartner können die Erstniederlassungsprämie nur einmal beantragen, auch wenn zwei getrennte Betriebe bewirtschaftet werden.

Was wird gefördert?

 

Erste Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes und Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.

Wie wird gefördert?

 

Förderungsart und Förderungsausmaß:

 

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt.
Prämienhöhe bei 1. Niederlassung ab 1.1.2007:
Betriebe mit einem Arbeitskraftbedarf ab 1,0 bAK  12.000 Euro
Betriebe ab 0,5 bis unter 1,0 bAK  6.000 Euro
Meisterbonus:
Bei Nachweis einer Meisterausbildung oder einer zumindest
gleichwertigen höheren Ausbildung wird ein zusätzlicher
Bonus gewährt.
 3.000 Euro

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Der Arbeitsbedarf eines Betriebes muss mindestens 0,5 bAK, das sind 1.000 Arbeitskraftstunden, aufweisen.
  • Das außerlandwirtschaftliche Einkommen des Antragstellers und dessen Partners muss unter dem zweifachen Referenzeinkommen (derzeit 83.133 Euro) liegen.
  • Die Bewirtschaftung des übernommenen Betriebes muss mindestens fünf Jahre gewährleistet sein.
  • Der Förderungswerber muss selbst als ausreichende berufliche Qualifikation mindestens eine geeignete Facharbeiterprüfung abgelegt haben. Es werden Facharbeiterprüfungen in den Ausbildungsgebieten Landwirtschaft und ländliche Hauswirtschaft generell und spezielle Lehrberufe nur bei Übereinstimmung mit der Betriebsform anerkannt.
    Die geforderte berufliche Qualifikation soll vor, muss aber spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Übernahme erbracht werden. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann in besonderen Härtefällen (z.B. Tod, plötzliche Erwerbsunfähigkeit des Betriebsinhabers oder des bisher vorgesehenen Hofnachfolgers) eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der beruflichen Qualifikation erteilen.
  • Vorlage eines Betriebskonzeptes (Darstellung und Analyse der Ausgangssituation, Ziele und Strategien der Betriebsentwicklung in den nächsten fünf bis zehn Jahren).
  • Für die Auszahlung des Bonus von 3.000 Euro kann das Meisterzeugnis innerhalb von drei Jahren ab Erstniederlassung nachgereicht werden.
  • Der Förderungswerber hat drei Jahre nach Gewährung der Prämie der bewilligenden Stelle einen Bericht über die Zielerreichung insbesondere zur Erreichung der Mindeststandards vorzulegen.

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auch bei den Bezirksbauernkammern und Geldinstituten.

 

Achtung: Anträge auf Niederlassungsprämie müssen innerhalb von 12 Monaten ab Hofübernahme, jedenfalls aber vor Vollendung des 40. Lebensjahres bei der Förderungsabwicklungsstelle einlangen, damit vor Ablauf von 18 Monaten ab Hofübernahme entschieden werden kann.

Formulare:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at