Investitionsförderung - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
| Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
| Abwicklung/Antragstellung |
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe:
Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eigenständig bewirtschaften und im Invekos-System als aktuelle Bewirtschafter gemeldet sind.
(Ausnahme: Spezialkulturenbetriebe müssen nicht im Invekos-System gemeldet sein.)
- Betriebskooperationen:
Ist die mit einem schriftlichen Vertrag geregelte Zusammenarbeit von mehreren landwirtschaftlichen Betrieben; mindestens 51 Prozent Landwirte an der Kooperation; Anteil der allenfalls beteiligten Nicht-Landwirte ist nicht förderbar; Vertragsdauer mindestens sieben Jahre; Die beteiligten Betriebe wurden vorher mindestens fünf Jahre bewirtschaftet; Beantragt ein Mitglied sowohl für die Betriebskooperation als auch für den eigenen Betrieb eine Förderung, darf die Summe der Förderungen nicht höher sein, als die für einen Einzelbetrieb zulässige Förderung.
Was wird gefördert?
- Investitionen im Bereich Stallbauten, Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellräume, Düngersammelanlagen, Flachsilos, einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen
- Innenmechanisierung: Melktechnik, Melkroboter, Milchkühlungen, Fütterungstechnik im Stall, Einstreutechnik, Futtermischwagen, Siloentnahmegeräte, Heukräne, Heuverteiler, Heubelüftungen, Getreidesilos inkl. Fördertechnik, Mahl- und Mischanlagen,
Tauchschneidepumpen für DSA - Direktvermarktung, Be- und Verarbeitung, Buschenschank,
Investitionen zur Nutzung von Marktnischen und Innovationen - Gartenbau (Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen), bauliche Investitionen und technische Einrichtungen für die Produktion, Lagerung und Vermarktung; Errichtung von Folientunnel (inklusive Feldgemüsebau); Beregnung und Bewässerung, Errichtung geschlossener Bewässerungssysteme
- Obstbau (Dauerkulturen), Anlage von Erwerbsobstkulturen und Schutz von Obstkulturen
- Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung
- Almwirtschaft
- Bienenwirtschaft
- Bergbauernspezialmaschinen (nur AIK)
- Biomasseheizanlagen
Wie wird gefördert?
Maximale Investitionszuschüsse:
| Maßnahmen | Maximale Förderintensität |
| Wirtschaftsgebäude | (ohne Arbeitseigenleistung) |
| Besonders tiergerechte Stallbauten bei Biobetrieben |
35 % |
| Besonders tiergerechte Stallbauten | 30 % |
| Konventionelle Stallbauten | 20 % |
|
Ausnahmen: Warteställe (Gruppenhaltung) für Zuchtsauen |
25 % |
| Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellräume, Flachsilos | 20 % |
| DSA (inkl. Tauchschneidepumpen) | 20 % |
| Abgegrenzte Ausläufe, Siloplatten | 20 % |
| Direktvermarktung | 25 % |
| Diversifizierung, Innovationen | 25 % |
| Gartenbau (anrechenbare Kosten max. 300.000 Euro/AK bzw. 600.000 Euro/Betrieb) |
30 % |
| Anlagen von Erwerbsobstkulturen und Maßnahmen zum Schutz von Obstkulturen |
25 % |
| Beregnungsanlagen und Bewässerungsanlagen | 20 % |
| Außenmechanisierung selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen |
nur AIK |
| Innenmechanisierung Melktechnik, Melkroboter, Milchkammereinrichtung Fütterungstechnik im Stall Einstreutechnik |
20 % |
| Futtermischwagen Siloentnahmegeräte (Blockschneider, Silokämme, Silozangen, Entnahmefräsen und Ballenabroller) Heukräne, Heuverteiler Heubelüftungsanlagen |
20 % max. 5.000 Euro je Maschine (max. 25.000 Euro anrechenbare Kosten auf das Betriebskonto) |
| Hochsilos für Ganzkorn, CCM im Veredelungsbetrieb inkl. Fördertechnik, Getreidesilos, Mahl- und Mischanlagen |
20 % |
Agrarinvestitionskredit:
- Kredituntergrenze: 15.000 Euro
- Der Bruttozinssatz beträgt im
... ersten Halbjahr 2012: 2,875 %
... zweiten Halbjahr 2012: 3,250%
| Investitionsmaßnahme | Zinsenzuschuss |
| Betriebe im benachteiligten Gebiet Almwirtschaft, Marktnischen und Innovationen, Direktvermarktung, Gartenbau |
50 % |
| Alle übrigen Investitionen | 36 % |
Laufzeiten: max. zehn Jahre für technische Maßnahmen, max. 20 Jahre für bauliche Maßnahmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Förderungsvoraussetzungen:
- Der zu fördernde Betrieb muss einen Arbeitsbedarf von mindestens 0,3 betrieblichen Arbeitskräften (bAK), das sind 600 Arbeitskraftstunden (Akh) aufweisen.
- Der Betriebsleiter muss mindestens drei ha LN bewirtschaften oder zwei GVE halten (ausgenommen Betriebe mit Sonderkulturen).
- Der Betriebsleiter muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen (Facharbeiterprüfung oder fünf Jahre Berufserfahrung).
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit (insbesondere bei einkommenswirksamen Investitionen) und der Verbesserung der Gesamtleistung des Betriebes.
- Bei betriebserhaltenden bzw. betriebsverbessernden Investitionen: Nachweis der Finanzierbarkeit und Ermittlung eines positiven landwirtschaftlichen Einkommens bzw. zusätzlich Nachweis der Verbesserung oder Stabilisierung des landwirtschaftlichen Einkommens.
- Betriebskonzept:
Für Investitionen ab 100.000 Euro ist durch den Förderungswerber verpflichtend ein Betriebskonzept vorzulegen (Darstellung und Analyse der Ausgangssituation, Ziele und Strategien der Betriebsentwicklung in den nächsten fünf bis zehn Jahren, Beschreibung des geplanten Projektes und Darstellung von Varianten, Berechnung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit sowie Auswirkungen auf die Arbeitssituation, Maßnahmen und Ablaufplan).
- Das außerlandwirtschaftliche Einkommen des Antragstellers einschließlich des Partners muss unter dem zweifachen Referenzeinkommen (für Anträge 2011 gilt das Referenzeinkommen 2010 in Höhe von 83.133 Euro) liegen.
- Einheitswertzuschlag:
Betriebe des Garten-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenbaues, die weniger als drei Hektar LN bewirtschaften oder weniger als zwei GVE halten, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. Bei Errichtung von Folientunneln ist ein Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert Förderungsvoraussetzung.
- Stallbaumaßnahmen:
Einzuhalten sind:
- Tierschutz-Mindeststandards gemäß Bundestierschutzgesetz 2005 und den entsprechenden Tierhaltungsverordnungen.
- Maximal 170 Kilogramm N-Anfall / ha LN.
- Für besonders tiergerechte Stallungen sind die diesbezüglichen Vorgaben zu erfüllen.
- Jauche- und Güllegruben, Festmistlagerstätten, Kompostaufbereitungsplatten:
- Das ÖKL Baumerkblatt Nr. 24 "Düngersammelanlagen für wirtschaftseigene Dünger" ist einzuhalten.
Ein Dichtheitsattest ist für Jauche- und Güllegruben erforderlich. Lagerkapazität mindestens sechs Monate.
- Das ÖKL Baumerkblatt Nr. 24 "Düngersammelanlagen für wirtschaftseigene Dünger" ist einzuhalten.
- 5 % Zuschlag für Stallbauten auf Biobetrieben:
- Gültiger Vertrag mit einer Kontrollstelle zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Die "Biologische Wirtschaftsweise" muss mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Investition beibehalten werden.
Anrechenbare Gesamtkosten:
- Förderbare Kosten:
- Förderbare Kosten sind die anerkennungsfähigen Nettokosten laut vorgelegten Rechnungen samt Zahlungsbelegen.
- Eigene Baumaterialien (Bauholz), die zu marktüblichen Preisen bewertet werden, werden als förderbare Kosten anerkannt.
- Arbeitseigenleistungen werden nicht anerkannt.
- Es werden nur Kosten bzw. Rechnungen anerkannt, die nach dem Antragseingang bei der Förderungsabwicklungsstelle anfallen (Rechnungs-, Zahlungs-und Lieferdatum).
- Die Antragstellung muss daher vor der Durchführung einer Investitionsmaßnahme erfolgen.
- Mindestinvestitionskosten pro Vorhaben:
- Die Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Eine Kombinierbarkeit unter allen förderbaren Maßnahmen im Zeitraum von zwei Jahren ist aber möglich.
- Mindestens 5.000 Euro Investitionskosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitäts-, Hygiene- und Umweltbedingungen (Milchkühlanlagen, Milchkammer, Direktvermarktungseinrichtungen, Düngersammelanlagen), Almwirtschaft und Bienenhaltung.
- Gebrauchtmaschinen sind nicht förderbar.
- Maximal anrechenbare Kosten Erster Jänner 2007 bis 31. Dezember 2013:
- Maximal werden 150.000 Euro pro bAK und 300.000 Euro pro Betrieb als anrechenbare Gesamtkosten anerkannt.
- Juristische Personen und Personenvereinigungen in der Almwirtschaft maximal 600.000 Euro.
- Gartenbaubetriebe: Erhöhung mit AIK auf 300.000 Euro pro bAK und 600.000 Euro pro Betrieb.
- Aussiedlungen im öffentlichen Interesse: Erhöhung mit IZ aus Landesmitteln und AIK auf 600.000 Euro pro Vorhaben.
Abwicklung/Antragstellung
Antragsstopp ab 19. Jänner 2012
Ab 19. Jänner 2012 gilt ein Antragsstopp, weil bereits genügend Anträge für eine vollständige Ausschöpfung aller verfügbaren Förderungsmittel bis Ende 2013 vorliegen.
(Ausnahme: Für Investitionen in der Gruppenhaltung bei Warteställen für Zuchtschweine kann noch bis 29. Februar 2012 ein Antrag gestellt werden).
Alle vorher eingelangten Anträge werden wie bisher gefördert. Für die kommende Periode 2014-2020 wird ein Nachfolgeprogramm erwartet, so dass Neuanträge voraussichtlich wieder ab 2014 gestellt werden können.
Achtung: Es können nur Kosten bzw. Rechnungen (Rechnungs-, Zahlungs- und Lieferdatum) anerkannt werden, die nach der Bewilligung durch die Förderungsabwicklungsstelle anfallen.
Formulare:
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

