Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern


Wer wird gefördert?

 

Fischereireviere und Bewirtschafter/innen von Fischgewässern

 

Was wird gefördert?

 

Gerader Bach im Bild von oben nach unten mit besfestigten Ufern zwischen einer Wiese (Foto: Landesfischereiverband)
  • Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern
  • Einbauten in Gewässer, die die fischereilichen Verhältnisse nachhaltig verbessern

 

Wie wird gefördert?

 

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • regulierte, hart verbaute Gewässer
  • künstliche Gefällsstufen, die den Fischaufstieg unterbinden
  • Einbindung der Förderstelle im Planungsstadium
  • wasserrechtliche Bewilligung

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at