Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern
Wer wird gefördert?
Fischereireviere und Bewirtschafter/innen von Fischgewässern
Was wird gefördert?
- Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern
- Einbauten in Gewässer, die die fischereilichen Verhältnisse nachhaltig verbessern
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- regulierte, hart verbaute Gewässer
- künstliche Gefällsstufen, die den Fischaufstieg unterbinden
- Einbindung der Förderstelle im Planungsstadium
- wasserrechtliche Bewilligung
Abwicklung/Antragstellung
Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

