Agrarische Forschung und Entwicklung
Wer wird gefördert?
- Einzelpersonen
- Personengemeinschaften und
- juristische Personen,
die im Interesse der Land- und Forstwirtschaft tätig sind
Was wird gefördert?
Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
Wie wird gefördert?
Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Beihilfen) aus Landesmitteln.
Die Förderintensität ist je nach Art des Projektes unterschiedlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Werden projektspezifisch festgelegt.
Abwicklung/Antragstellung
Mittels Antragsformular oder formlos bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
Formular:
-
Agrarische Forschung und Entwicklung (LWLD-LFW/E-7)
Antrag auf Gewährung eines Beitrages
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

