Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Förderung von Innovationen - Maßnahme 5 (Nationale Mittel)


Wer wird gefördert?

 

  • Personenvereinigungen und juristische Personen, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.

 

Was wird gefördert?

 

  • Bereitstellung technischer Hilfe für die Entwicklung neuer Produkte, Technologien, Systeme und Dienstleistungen. 

  • Verbreitung neuer Techniken durch Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben.

 

Wie wird gefördert?

 

  • Zuschuss zu Investitionen im Ausmaß von 40 Prozent der anrechenbaren Kosten.

  • Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand in der Startphase (bis zu drei Jahren) bis max. 80 Prozent des förderbaren Gesamtaufwandes.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen.

  • Finanzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit

  • Entprechender innovativer Ansatz

  • Einkommensverbesserung für die beteiligten Landwirte bzw. Umweltentlastungseffekte

 

Abwicklung/Antragstellung

 

  • Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
  • Das Antragsformular ist beim Land /Abteilung Land- und Forstwirtschaft erhältlich und auch auf der Homepage des Lebensministeriums abrufbar (Antrag Nationale Sonderrichtlinie).

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at