Förderung von Innovationen - Maßnahme 5 (Nationale Mittel)
Wer wird gefördert?
- Personenvereinigungen und juristische Personen, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Was wird gefördert?
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Bereitstellung technischer Hilfe für die Entwicklung neuer Produkte, Technologien, Systeme und Dienstleistungen.
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Verbreitung neuer Techniken durch Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben.
Wie wird gefördert?
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Zuschuss zu Investitionen im Ausmaß von 40 Prozent der anrechenbaren Kosten.
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Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand in der Startphase (bis zu drei Jahren) bis max. 80 Prozent des förderbaren Gesamtaufwandes.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen.
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Finanzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit
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Entprechender innovativer Ansatz
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Einkommensverbesserung für die beteiligten Landwirte bzw. Umweltentlastungseffekte
Abwicklung/Antragstellung
- Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
- Das Antragsformular ist beim Land OÖ/Abteilung Land- und Forstwirtschaft erhältlich und auch auf der Homepage des Lebensministeriums abrufbar (Antrag Nationale Sonderrichtlinie).
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Antrag Nationale Sonderrichtlinie
Excel-Datei
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

