Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung - Maßnahme 4 (Nationale Mittel)


Wer wird gefördert?

 

Personenvereinigungen und juristische Personen, die im Bereich der Land- und/oder Ernährungswirtschaft tätig sind.

 

Was wird gefördert?

 

  • Bauliche und technische Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung
  • Investitionen zur Präsentation von Produkten der Land- und Ernährungswirtschaft.

 

Wie wird gefördert?

 

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten sowie nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse (Beihilfen) in Höhe von maximal 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Nur Vorhaben mit förderbaren Investitionskosten über 10.000 Euro förderbar.
  • Beitrag zur Verbesserung der Marktstruktur, Qualität und Angebotsvielfalt. 
  • Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
  • Antragstellung hat vor Investitionsbeginn zu erfolgen. 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

  • Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
  • Das Antragsformular ist beim Land erhältlich und auch auf der Homepage des Lebensministeriums abrufbar (Antrag Nationale Sonderrichtlinie).

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at