Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung - Maßnahme 4 (Nationale Mittel)
Wer wird gefördert?
Personenvereinigungen und juristische Personen, die im Bereich der Land- und/oder Ernährungswirtschaft tätig sind.
Was wird gefördert?
- Bauliche und technische Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung
- Investitionen zur Präsentation von Produkten der Land- und Ernährungswirtschaft.
Wie wird gefördert?
Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten sowie nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse (Beihilfen) in Höhe von maximal 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Nur Vorhaben mit förderbaren Investitionskosten über 10.000 Euro förderbar.
- Beitrag zur Verbesserung der Marktstruktur, Qualität und Angebotsvielfalt.
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
- Antragstellung hat vor Investitionsbeginn zu erfolgen.
Abwicklung/Antragstellung
- Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.
- Das Antragsformular ist beim Land OÖ erhältlich und auch auf der Homepage des Lebensministeriums abrufbar (Antrag Nationale Sonderrichtlinie).
Weiterführende Informationen
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Antrag Nationale Sonderrichtlinie
Excel-Datei
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

