Förderungen zum Thema Land- und Forstwirtschaft
Ländliche Entwicklung
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Gefördert werden u.a. Investitionen im Bereich Stallbauten, Innenmechanisierung, Direktvermarktung, Gartenbau, Obstbau, Almwirtschaft, Bienenwirtschaft, Bergbauernspezialmaschinen und Biomasseheizanlagen.
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Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes und Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
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Gefördert werden unter anderem Vorhaben im Bereich bäuerliche Freizeitwirtschaft, Urlaub am Bauernhof, Be- und Verarbeitung, Direktvermarktung und traditionelles Handwerk sowie die Erbringung von bäuerlichen Dienstleistungen.
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Informationen zum Thema "Biomasseförderung von Einzelanlagen in Oberösterreich"
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Gefördert werden Projekte in Leader-Regionen, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
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Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
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Gefördert werden u.a. innovative Investitionen für regionale und sektorale Initiativen zur Nutzung von Marktnischen und Sach- und Personalaufwendungen für die Betreuung und Durchführung innovativer Projekte.
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Es werden bauliche und technische Einrichtungen einschließlich Planungskosten in der Be- und Verarbeitung, Präsentation sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gefördert.
Landwirtschaft
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Für Investitionen ab 1. Jänner 2012 kann beim Land Oberösterreich ein Agrarinvestitionskredit für die Neuanschaffung von Maschinen und Geräten beantragt werden.
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Das Land Oberösterreich hat gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer OÖ im Jahr 2009 eine landesweite OÖ. Bodenuntersuchungsaktion gestartet. Damit soll eine noch kostenbewusstere und umweltverträglichere Bodenbewirtschaftung erreicht werden.
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Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Gefördert werden Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch zB schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand.
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Dieses Programm bildet einen ergänzenden regionalen Schwerpunkt im Rahmen des Österreichischen Umweltprogrammes (ÖPUL) zur Aufrechterhaltung der Nutzung, Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Grünlandflächen.
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Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen.
Förderung von Maßnahmen der Bodenreform
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Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt zu erhalten und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntniss zu entwickeln.
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Gefördert werden insbesondere Almverbesserungsmaßnahmen, Almrevitalisierungen, Verbesserungen der Infrastruktur (Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) sowie bauliche Investitionen auf Almen.
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Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken (einschließlich Hofstellen) durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen.
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Die anrechenbaren Kosten der Vermessung und Vermarkung können durch finanzielle Beiträge des Landes bezuschusst werden.
Jagd und Fischerei
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Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
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Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss wird der Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen, die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse gefördert.
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Mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.
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Die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken, der Erstbesatz sowie Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus Landesmitteln gefördert.
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Fischereireviere und Bewirtschafter/innen von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.
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Die Förderung von Investitionen in den Bereichen Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung, Binnenfischerei und Verkaufsförderung erfolgt durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren von Land, Bund und EU kofinanzierten Investitionszuschuss.
Forstliche Förderung
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Maßnahmen der Bestandesbegründung und -pflege wie Aufforstung, Läuterung und Standraumregulierung, Durchforstung, Wertastung, Formschnitt, Bringung, Waldsanierung und Qualitätssaatgut werden gefördert.
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Für Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege können Waldeigentümer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung von bis 90 % der Projektskosten beantragen.
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Die Borkenkäferbekämpfung wird in unbringbaren Schutzwaldlagen unterstützt.
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In Natura 2000-Gebieten werden für Aufforstungsmaßnahmen und Naturverjüngungen bei entsprechenden Voraussetzungen erhöhte Förderungen bezahlt.
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Teilnehmer und Veranstalter von Zertifikatskursen oder anderen Bildungsmaßnahmen werden gefördert.
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Waldpädagogen mit der zertifizierten waldpädagogischen Ausbildung erhalten für Waldführungen von Jugendlichen und/oder Personen mit besonderen Bedürfnissen 160 Euro Förderung.
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Diese Förderung können alle Waldbesitzer mit einer Gesamtbesitzfläche bis max. 400 Hektar, ausgenommen Eigenjagdgebiete, für die Errichtung, die Wiederverwendung und das Abtragen von Wildschutzeinrichtungen beantragen.
Katastrophenfonds
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Das Land OÖ hilft der Bevölkerung im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen: Elementarschadensbeihilfe im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften.
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Da die Maßnahmen zur Schadholzaufarbeitung unverzüglich durchzuführen sind, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich.
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Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
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Im Gebiet des Hochwasserschutzverbandes Donau - Machland wird den Hauseigentümern angeboten, auf freiwilliger Basis auszusiedeln. Die Beihilfen sollen den Betroffenen helfen, diesen Schritt finanziell leichter verkraften zu können.