Verkehrsflächenverwaltung
Die Bezirkshauptmannschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Verkehrsbeschränkungen verfügen.
Dabei haben sie unter anderem Fragen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs aber auch den Schutz von Personen zu berücksichtigen.
Beispiele:
- Schutzwege ("Zebrastreifen")
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Überholverbote
Gemeinden können unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen und Hupverbote für den Bereich von Gemeindestraßen erlassen.
Für Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen ist das Bundesministerium zuständig.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems
Garnisonstraße 1 -
Lageplan
4560 Kirchdorf an der Krems