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Ausstellung eines Duplikates des Typenscheines


Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

 

Gleiches gilt bei Verlust oder Diebstahl eines Einzelgenehmigungsbescheids, wobei in diesem Fall das Duplikat beim Amt der Landesregierung zu beantragen ist.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

 

Die Bezirkshauptmannschaft (in Städten mit eigenem Statut: die Bundespolizeidirektion) stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dazu reicht ein formloser Antrag.

 

Gebühren:

 

Pauschalgebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung: 20,80 Euro

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7942) 702-0
Fax (+43 7942) 702-623 99
E-Mail: bh-fr.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-freistadt.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
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