Reisepass
Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich, er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Sie können den Reisepass bei jeder Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat (Statutarstädte) beantragen.
Antragstellung bei der Gemeinde:
Ebenso nehmen einige Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde.
Die Ausstellung erfolgt zentral in Wien. Der Reisepass wird Ihnen an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt.
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Bei Personen ab zwölf Jahren werden die Fingerabdrücke erfasst.
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Bitte vergessen Sie nicht, zur Antragstellung den abgelaufenen Reisepass mitzubringen.
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Bitte vergessen Sie nicht, zur Antragstellung den Personalausweis mitzubringen.
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Änderungen des Namens können nur durch Ausstellung eines neuen Reisepasses vorgenommen werden.
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Die nachträgliche Eintragung des akademischen Grades oder besonderer Kennzeichen ist möglich. Es muss kein neuer Reisepass ausgestellt werden.
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Ein Kind braucht für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass.
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Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend. Bei Verlust oder Diebstahl im Ausland sollten Sie sich jedenfalls eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der Polizei besorgen.
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Wenn Sie beim Antritt einer Auslandsreise feststellen, dass der Reisepass abgelaufen oder ungültig ist, so besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Notpasses.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 -
Lageplan
4240 Freistadt