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Identitätsausweis


  • Allgemeines

    Der Identitätsausweis im Scheckkartenformat ist fälschungssicher, er dient zur Feststellung der Identität und ist im Inland gültig.
  • Neuausstellung

    Ein Identitätsausweis kann beantragt werden wenn ein Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis vorhanden ist, oder wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden sind.
  • Personaldatenänderung

    Im Identitätsaus können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.
  • Kind - eigener Identitätsausweis

    Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von dem/der gesetzlichen VertreterIn beantragt werden.
  • Identitätsausweis in Österreich verloren oder gestohlen

    Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
  • Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen

    Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7942) 702-0
Fax (+43 7942) 702-623 99
E-Mail: bh-fr.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-freistadt.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
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