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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Förderbereich Naturschutz


Wer wird gefördert?

 

  • Projektträger und Projektträgerinnen, Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Gebietskörperschaften
  • Vereinigungen von Natur- und Landschaftsführern, Naturparkvereine
  • Gemeinden, Einzelpersonen, Vereine

 

Was wird gefördert?

 

  • Bewusstseinsbildende Veranstaltungen sowie sonstige Infrastrukturen zur Sensibilisierung
  • Bewirtschaftungs- und Naturschutzpläne für Land- und ForstwirtInnen
  • Managementpläne für Natura 2000 oder andere geschützte Gebiete
  • Entwicklungskonzepte sowie Studien und Untersuchung
  • Schutzgebietsmanagements und Betreuungskosten
  • Geführte Wanderungen in Schutzgebieten zu Fachthemen durch zertifizierte Natur- und Landschaftsführer
  • Errichtung von Lehrpfaden und sonstigen Themenwegen zu Naturschutzthemen (Ökologie, Botanik, Schutgebietsinformationen, Vogelkunde, etc.) ohne Errichtung von zusätzlicher touristischer Infrastruktur wie Bänke, Abfallkübel, etc.
  • Entwicklung und Umsetzung von Besucherlenkungssystemen in Schutzgebieten
  • Technische Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Renaturierung verschiedenster Biotoptypen wie Moore, Feuchtwiesen, Tümpel, Lesesteinmauern, etc.

 

Wie wird gefördert?

 

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den anerkennungsfähigen Projektkosten. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses ist abhängig von der Art des Projektes.

 

Als Richtliniengrundlage dient die Sonderrichtlinie "Ländliche Entwicklung - Sonstige Maßnahmen".

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Die Einhaltung der Förderkriterien je nach Art des Projektes muss gegeben sein.
  • Eine Bestätigung der Konformität mit der lokalen Entwicklungsstrategie muss vorliegen.

Anrechenbare Gesamtkosten:

  • Förderbare Kosten sind die anerkennungsfähigen Projektkosten laut vorgelegter Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen.
  • Es dürfen nur Kosten aus den beantragten Maßnahmen, die nach dem Antragseingang entstanden sind, angerechnet werden; das heißt: Antragstellung vor Projektbeginn!

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Alle Anträge sind mittels Formular an die schwerpunktverantwortliche Landesstelle (SVL), Abteilung Land- und Forstwirtschaft, zu richten. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auch bei den Bezirksbauernkammern, Geschäftsstellen des Regionalmanagements und der Leaderregionen sowie in Geldinstituten.

 

Förderstelle für den Bereich Naturschutz

Telefon (+43 732) 77 20-118 71
Fax (+43 732) 77 20-21 18 99
E-Mail n.post@ooe.gv.at

Schwerpunktverantwortliche Landesstelle (SVL)

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at