Sprachförderung - Kostenersatz (Formular A3)
Wer wird gefördert?
Rechtsträger der Kindergärten erhalten vom Land Oberösterreich über Antrag einen Kostenersatz für Maßnahmen zur Sprachförderung für Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Pro vier Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf werden zwei Stunden pro Woche gefördert, wobei die Sprachförderung durch pädagogisches Fachpersonal erfolgen muss.
Wie wird gefördert?
Der Kostenersatz für die vom Land genehmigten Sprachförderstunden beträgt pro Stunde maximal 15,12 Euro für das Jahr 2009 und wird jährlich entsprechend den Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst angepasst. Das Land OÖ fördert pro Arbeitsjahr für jeweils vier Kinder zwei Stunden pro Woche. Der für die Sprachförderung gewährte Kostenersatz wird nur für zusätzliche Beschäftigungsstunden ausbezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für den Kostenersatz ist, dass es sich um Kinder handelt, für die im Zuge der Sprachstandsfeststellung ein Förderbedarf festgestellt wurde.
Abwicklung/Antragstellung
Das Ansuchen für das laufende Arbeitsjahr ist jährlich bis spätestens 15. Februar an die Direktion Bildung und Gesellschaft zu stellen, wobei die Mittel nach Abschluss der Fördermaßnahmen ausbezahlt werden.
Formular:
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Kostenersatz (BGD/E-59)
für Maßnahmen zur Sprachförderung - Arbeitsjahr 2010/11 (Formular A3)
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Lohnkostenabrechnung - Sprachförderung in den Oö. Kinderbetreuungseinrichtungen (BGD/E-53a)
für den Zeitraum September bis Juli
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Lohnkostenabrechnung - Sprachförderung in den Oö. Kinderbetreuungseinrichtungen (BGD/E-53a)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft

