Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
Was wird gefördert?
- Wärmerückgewinnung bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Kälteanlagen, Lüftungsanlagen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung
- Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
- Induktionsherde (mindestens 28 kW elektronische Anschlussleistung)
Wie wird gefördert?
- Förderungen als De-minimis Beihilfe:
Die Förderungshöhe beträgt bis 45 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
- Förderungen über der De-minimis Grenze:
bis 40 Prozent und allfällige Zuschläge (alle Förderungsstellen kumuliert) der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH anerkannten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten jedoch maximal 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
- Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
- Eine jährliche mindest CO2 Einsparung von 4 Tonnen.
- Im Übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.
Erforderliche Unterlagen:
Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mai: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.
- Antragsformular Land OÖ (vollständig und in allen Punkten ausgefüllt)
- Kopie der Antragszusammenfassung der Bundesförderungsstelle
Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:
- Technisches Datenblatt
- Kosteneinsparungen
- Beschreibung der Maßnahmen
- Berechnung der Energieeinsparungen
- Kostenaufstellung
- Alle Erledigungsschreiben anderer Förderungsstellen
- Rechtskräftige behördliche Genehmigungen
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
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Förderungsansuchen für Umwelt-Energieförderungen im Nicht-Wohnbereich (UWD-US/E-19)
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Bonitätsbeurteilung (UWD-US/E-24)
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Umwelt-Energieförderungen (UWD-US/E-25)
Endabrechnung
-
Angaben zur "de-minimis"-Förderung (UWD-US/E-26)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at