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Förderungen zum Thema Bauen und Wohnen
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Was bedeutet "Förderbare Personen" oder was zählt alles zum Haushaltseinkommen.
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Hier finden Sie die Verlinkung zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und den Verordnungen.
Beihilfen
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Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.
Förderungen im Bereich Neubau (Eigenheime)
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Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zinsenzuschusses.
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Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft können diese Förderung für die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beantragen, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.
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Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderungen im Bereich Neubau (Mehrgeschoßiger Wohnbau)
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Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und Eigentumswohnungen bzw. Wohnheime durch Förderungsdarlehen oder Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Gefördert wird der Neubau von Eigentumswohnungen durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderungen im Bereich Neubau
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Gefördert wird die Errichtung barrierefreier und behindertengerechter Mietwohnungen mit Lift für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.
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Gefördert werden Gemeinden als Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter und private Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Gefördert werden Radonmessungen in ganz Oberösterreich, bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet.
Förderungen im Bereich Sanieren und Renovieren
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Gefördert wird die Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.
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Sanierungsförderung für Häuser bis zu 3 Wohnungen. Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude, behindertengerechte Maßnahmen usw.
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Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, nachträglicher Lifteinbau, Anschluß an Fernwärme, behindertengerechte Maßnahmen, Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude usw.
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Annuitätenzuschüsse werden für Darlehen im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der förderbaren Sanierungskosten gewährt.
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Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen höchstens 2.000 Euro pro Wohnung.
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Gefördert werden Radonmessungen in ganz Oberösterreich, bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet.
Förderungen rund um's Wohnen
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Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung
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Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenster und -türen in Wohn- und Schlafräumen.
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Hier finden Sie alle Informationen sowie das Antragsformular zum Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich - Aktion 2011/2012.
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Gefördert wird der Ankauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, wenn das Kaufobjekt ausschließlich vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
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Träger von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen beantragen
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Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
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Gefördert wird u.a. die nachträgliche erstmalige Errichtung von Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Bewohner-Tiefgaragenplätzen.
Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien
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Gefördert wird der Einbau einer Heizungswärmepumpe und Solaranlage.
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Gefördert wird die Anschlussgebühr bei Anschluss an Nah- bzw. Fernwärme bei Häusern bis zu drei Wohnungen bzw. Reihenhäusern - Doppelhäusern in Eigentum oder Mietkauf.
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Gefördert wird eine nachträglich eingebaute kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu drei Wohnungen. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich.