Auf einer Windschutzscheibe hab jemand 'Winter' in den Schnee geschrieben (Foto: rupbilder - Fotolia)

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Beschwerdeeinbringung an die Oö. Patienten- und Pflegevertretung


Angaben zur Patientin / zum Patient
Angaben zur Patientin / zum Patient









Verfasser der Beschwerde
Verfasser der Beschwerde
(Nur auszufüllen, wenn der Verfasser nicht der betroffene Patient ist.)







KRANKENHAUS / PFLEGEHEIM / BEHINDERTENEINRICHTUNG, gegen das sich die Beschwerde richtet
KRANKENHAUS / PFLEGEHEIM / BEHINDERTENEINRICHTUNG, gegen das sich die Beschwerde richtet




Sonstige Krankenhäuser bzw. niedergelassene Ärzte, die in Ihren Fall involviert sind
Sonstige Krankenhäuser bzw. niedergelassene Ärzte, die in Ihren Fall involviert sind




Beschwerdegrund
Beschwerdegrund

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Behandlungsfehler vorliegt,
geben Sie uns insbesondere auch bekannt

  • den Grund des Krankenhausaufenthaltes
  • welche Untersuchungen, Behandlungen und pflegerischen Maßnahmen (wenn möglich mit Datum) durchgeführt wurden und welche aus Ihrer Sicht nicht in Ordnung waren,
  • ob und inwieweit Sie durch die Behandlung einen Schaden erlitten haben (Schmerzen, Verdienstgang, sonstiger Aufwand etc.)

Wir ersuchen Sie außerdem, die "Zustimmungserklärung" auszudrucken, auszufüllen, eigenhändig zu unterfertigen und an uns am Postweg oder per Fax zu übermitteln.

Die Oö. Patienten- und Pflegevertretung wird in der Folge die auf Grund Ihrer Beschwerde notwendigen Unterlagen einholen.

Nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren werden Sie von uns verständigt werden.


Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-142 15
Fax (+43 732) 77 20-21 43 55
E-Mail ppv.post@ooe.gv.at