für Häuser bis zu 3 Wohnungen
für Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen und Miet- und Eigentumswohnungen in Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung