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Jagdgastkarte (§§ 35 und 36 Oö. Jagdgesetz)


Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige Jagdkarte oder Jagdgastkarte und die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdberechtigter, Pächter, Verwalter).

 

Die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel Sie die Jagd ausüben wollen, hat dem Jagdausübungsberechtigten auf Antrag auf seinen Namen lautende Jagdgastkarten in gewünschter Anzahl auszustellen, wenn der Jagdausübungsberechtigte für jede der beantragten Jagdgastkarten das Bestehen einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung nachweist. Die Jagdausübungsberechtigten haben vor Ausfolgung der Jagdgastkarte die Angaben über den Jagdgast (Wohnsitz, Tag der Ausfolgung) in dauerhafter Schrift in die Jagdgastkarte einzusetzen. Die Jagdgastkarten gelten für das Bundesland Oberösterreich für die Dauer von vier Wochen.

 

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes oder Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs und Vollendung des 18. Lebensjahres
  • entrichtete Jagdhaftpflichtversicherung

Benötigte Unterlagen

  • Antrag des Jagdausübungsberechtigten

  • Zahlscheinabschnitt über entrichtete Jagdhaftpflichtversicherung

Kosten

14,30 Euro Stempelgebühren für den Antrag

7,00 Euro Verwaltungsabgaben pro Jagdgastkarte

14,30 Euro Stempelgebühren pro Jagdgastkarte

4,40 Euro Versicherung pro Karte

 

Hinweis

Die Stempelgebühr für den Antrag auf Ausstellung einer Jagdgastkarte in der Höhe von 14,30 Euro ist bei gleichzeitiger Anforderung von mehreren Jagdgastkarten nur einmalig zu begleichen.

 

Rechtliche Grundlage

Oö. Jagdgesetz

 

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7289) 88 51-0
Fax (+43 7289) 88 51-693 99
E-Mail: bh-ro.post@ooe.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

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