Jagdprüfung (§ 48 Oö. Jagdgesetz i.V.m. der Jagdprüfungsverordnung)
Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jagdkarte beantragen, haben Sie den Nachweis der jagdlichen Eignung beispielsweise durch Ablegung einer Prüfung vor einer bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, eingerichteten Prüfungskommission zu erbringen (Jagdprüfung).
Wenn Sie in Oberösterreich über keinen Hauptwohnsitz verfügen, können Sie die Jagdprüfung bei einer beliebigen Prüfungskommission in Oberösterreich ablegen.
Für die Zulassung zur Jagdprüfung ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als Geschäftsstelle der Jagdprüfungskommission einzubringen.
Die Jagdprüfung besteht aus einem mündlichen Teil (Prüfungsgegenstände: Rechtsvorschriften, Kenntnis der gebräuchlichen Jagdwaffen, Wildhege und Jagdausübung, Erkennungsmerkmale und Lebensweise des wichtigsten heimischen Nutz- und Raubwildes, Wildökologie, Grundkenntnisse der Waldwirtschaft, jagdliche Fachausdrücke und Jagdhundehaltung sowie -führung, Behandlung des erlegten Wildes und erste Hilfe bei Unglücksfällen) und einem praktischen Teil (Handhabung der Jagdwaffe).
Wenn Sie die mündliche Prüfung nicht bestehen, entfällt für Sie der praktische Teil der Prüfung. In diesem Fall können Sie nach Ablauf von sechs Monaten erneut die Jagdprüfung ablegen. Wenn Sie nur den praktischen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, so ist bei einer Wiederholung innerhalb von zwölf Monaten auch nur mehr der praktische Teil der Prüfung abzulegen.
Zur Vorbereitung auf die Jagdprüfung werden vom Oö. Landesjagdverband Kurse angeboten. Information über die Kursorte und über die Termine erhalten Sie beim Oö. Landesjagdverband.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres spätestens drei Monate nach dem Prüfungstermin
- Hauptwohnsitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich jener Bezirksverwaltungsbehörde bei der die Prüfungskommission eingerichtet ist oder kein Hauptwohnsitz in Oberösterreich
Benötigte Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
Kosten
14,30 Euro Stempelgebühr für den Antrag
180,00 Euro Jagdprüfungsgebühr
6,00 Euro Verwaltungsabgabe für das Jagdprüfungszeugnis
14,30 Euro Stempelgebühr für das Jagdprüfungszeugnis
Hinweis
Die Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben für das Jagdprüfungszeugnis sind nur bei erfolgreich abgelegter Jagdprüfung zu entrichten.
Wir weisen darauf hin, dass jene Personen, an welche ein Zivildienstbescheid ausgestellt wurde, für die Dauer von fünfzehn Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd nicht berechtigt sind.
Rechtliche Grundlage
- Jagdprüfungsverordnung
- Oö. Jagdgesetz
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 -
Lageplan
4150 Rohrbach