Zivil- und Katastrophenschutz
Allgemein
Eine Katastrophe ist ein Ereignis, das in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden verursacht.
Die Katastrophenhilfe umfasst:
- den Katastrophenschutz, das sind alle Maßnahmen zur Verhütung, Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen
- den Katastrophenalarm, das ist die Warnung der Bevölkerung und Alarmierung der Einsatzkräfte
- den Katastropheneinsatz, das sind alle Maßnahmen zur Abwehr unmittelbar bevorstehender bzw. die die Bekämpfung bereits eingetretener Katastrophen und Schadensereignisse
Bezirks-Krisenmanagement
Zur Bekämpfung von Schadensereignissen, die über das Gemeindegebiet hinausgehen oder die von der Gemeinde mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigt werden können (sogenannte Katastrophen oder Großschadensereignisse) wird bei der Bezirkshauptmannschaft ein Krisenstab eingerichtet. Der Bezirkshauptmann fungiert als Einsatzleiter, er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, welche der Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung einer Katastrophe dienlich ist. Im Bedarfsfall kann auch das Bundesheer zur Assistenzleistung herangezogen werden.
Gesetzlich geregelt wird diese Zuständigkeit durch das Katastrophenhilfsdienstgesetz des Landes Oberösterreich.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden moderne EDV-technische Mittel (Katastrophenschutzplan -Datenbank mit objekt- und anlassbezogenen Informationen, CERM - Crisis & Emergency Response Manuel, DORIS - Digitales Oberösterreichisches Raumordnungs Informationssystem) eingesetzt.
Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen
Nähere Informationen zu diesem Thema finden auf der Homepage des Bundesministerium für Inneres sowie auf der Homepage des Zivilschutzverbandes.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 -
Lageplan
4150 Rohrbach