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Land Oberösterreich

Tierschutzombudsfrau/Tierschutzombudsmann

Besetzungstermin: 1. Jänner 2013

 

Die Funktionsperiode der Tierschutzombudsfrau/des Tierschutzombudsmannes beträgt fünf Jahre; eine Wiederbestellung ist zulässig.
Vertragsgrundlage ist ein freier Dienstvertrag zum Land Oberösterreich.
Eine zeitliche Inanspruchnahme von 80 Stunden pro Monat ist vorgesehen.
Das monatliche Entgelt beträgt € 2.560 brutto zuzüglich allfällig anfallende 20 % Umsatzsteuer sowie Fahrtkostenersatz.

 

Hinweise
Gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 Tierschutzgesetz ist mit der Funktion auch die Mitgliedschaft im Tierschutzrat verbunden.
Während der Ausübung dieser Tätigkeit darf die Tierschutzombudsfrau/der Tierschutzombudsmann keine Tätigkeiten ausüben, die mit ihren/seinen Obliegenheiten unvereinbar oder geeignet sind, den Anschein der Befangenheit hervorzurufen.

 

Anforderungsprofil
Für diese Funktion sind gemäß § 41 Tierschutzgesetz folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

Fachliche Voraussetzungen

Zusätzlich sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

Persönliche Voraussetzungen

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Nachweise über die Erfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen einschließlich aktuellem Lebenslauf sowie Angabe der Motivation und der Zielvorstellungen für die angestrebte Funktion) übermitteln Sie bitte bis spätestens 17. September 2012 - direkt - an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Gesundheit, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, zu Handen Frau Dr. Waltrud Bittmann Telefon (+43 732) 77 20-142 00, Fax (+43 732) 77 20-21 43 55, E-Mail: ges.post@ooe.gv.at.

Mit den Bewerberinnen und Bewerbern wird nach einer eventuellen Vorauswahl ein Auswahlverfahren, das voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2012 stattfinden wird, durchgeführt.

Im Sinne des Frauenförderprogramms des Landes Oberösterreich wird besonders die Bewerbung von Frauen begrüßt.


Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Waltrud Bittmann

 

Weiterführende Informationen