Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als
bedarf einer Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen
Antrag
Benötigte Unterlagen (2-fach)
Technische Beschreibung
Zustimmungserklärung des vom Vorhaben betroffenen Nachbarn
Bauartenbestätigung (Typenblatt) der Lagerbehälter
Prüfzeugnis der Lagerbehälter
Einreichplan (1:100) Darstellung von Tank, Gasleitung, Verbrauchergerät
Lageplan (ca. 1:2.000)
Übersichtsplan (ca. 1:50.000)
Gebühren
Stempelgebühr für Antrag: 14,30 Euro
Stempelgebühr für die Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
Landesverwaltungsabgabe: 52 Euro
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn
Hammersteinplatz 1 -
Lageplan
5280 Braunau am Inn