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Dach der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (Foto: Daxner)

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Grösse und Kontrast

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Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe


Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als

  • 35 kg verflüssigter Gase

  • 150 l bis zum zulässigen Höchstdruck verdichteter Gase oder

  • 2 Deponie- oder Biogase im Normzustand

  • 24 kg gelöster Gase

bedarf einer Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

 

Voraussetzungen

 

Antrag

 

Benötigte Unterlagen (2-fach)

 

Technische Beschreibung

Zustimmungserklärung des vom Vorhaben betroffenen Nachbarn
Bauartenbestätigung (Typenblatt) der Lagerbehälter
Prüfzeugnis der Lagerbehälter
Einreichplan (1:100) Darstellung von Tank, Gasleitung, Verbrauchergerät
Lageplan (ca. 1:2.000)
Übersichtsplan (ca. 1:50.000)

 

Gebühren

 

Stempelgebühr für Antrag: 14,30 Euro

Stempelgebühr für die Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Landesverwaltungsabgabe:  52 Euro

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 7722) 803-0
Fax (+43 732) 77 20-260 399
E-Mail: bh-br.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-braunau.gv.at


Formulare

Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Bezirkshauptmannschaft im Überblick.
Zu den Formularen

(Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)