Freizeitfahrdienste/Fahrtkosten
Fahrtkosten
Was ist das?
Bei einer Betreuung in einer Einrichtung nach dem Oö. ChG werden die anfallenden Fahrtkosten (Organisierter Fahrdienst oder Kosten für das billigste öffentliche Verkehrsmittel – nötigenfalls auch für eine Begleitperson) auf Antrag vom Land Oö. übernommen.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Der Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten kann bei der Einrichtung, der Gemeinde, den Sozialberatungsstellen, bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Land Oö. eingebracht werden.
Wo und von wem wird das angeboten?
Die Koordination der organisierten Fahrdienste erfolgt vom LandOö.
Kosten?
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist kostenlos. Die Kosten werden zur Gänze vom Land Oö. übernommen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Bei den Bedarfskoordinator/innen der Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate oder beim
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales.
Freizeitfahrdienste
Was ist das?
Im Großraum Linz, Wels und Steyr gibt es das Angebot eines Freizeitfahrdienstes für Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Angebote stehen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern und schwer gehbeeinträchtigten Personen des jeweiligen Stadtgebietes zur Verfügung.
Wie kommt jemand zur Leistung?
Durch telefonische Voranmeldung ab 7:00 Uhr morgens, besser jedoch schon am Vortag beim zuständigen Fahrdienst.
Kosten?
Bei Inanspruchnahme ist ein Beitrag zu entrichten. Die nicht gedeckten Aufwendungen werden von den Magistraten und dem Land Oö. übernommen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
