Straßen- und Grundbenützung
Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über ihre Aufgaben in den folgenden Bereichen
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Wenn durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, so muss der Bauführer bei der Behörde eine Bewilligung beantragen.
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Für die Benützung von Straßen zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs ist eine Bewilligung erforderlich.
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Für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen auf der Straße (Wettfahrten, Wettläufe und dergleichen) ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 -
Lageplan
4240 Freistadt