Kraftfahrzeuge
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die
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Kraftfahrzeuge sind, wenn sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, bei den Zulassungsstellen anzumelden. Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung (den Zulassungsschein) aus.
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Bei Verlust oder Diebstahl eines Typenscheins stellt der Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheines aus. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 -
Lageplan
4240 Freistadt