Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union
Da die Europäischen Gemeinschaften als Internationale Organisationen gegründet wurden, ist es auch nicht verwunderlich, dass ursprünglich keine Direktwahlen zu deren Organen durch die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten vorgesehen waren. Allerdings wurden im Lauf der Zeit den Gemeinschaften aber immer mehr Aufgaben der Mitgliedstaaten übertragen, weshalb der Ruf nach mehr Demokratie laut wurde. Einen bedeutenden Schritt bildeten die 1979 erstmals abgehaltenen Direktwahlen zum Europäischen Parlament (ursprünglich Versammlung), das seine Rechte und Zuständigkeiten seither entscheidend ausweiten konnte.
Darüber hinaus brachte die Entwicklung der Gemeinschaften eine teils unmittelbare und vorrangige Anwendbarkeit ihrer Rechtsvorschriften auf die Bürgerinnen und Bürger mit sich, weshalb man sie nicht mehr nur als bloße Internationale Organisationen ansehen kann.
Diese unmittelbare Anwendbarkeit und auch die Tatsache, dass einzelne Staaten in manchen Bereichen von einer qualifizierten Mehrheit der anderen Staatenvertreter im Rat überstimmt werden können (von den Mitgliedstaaten in den Verträgen festgelegt), begründet die Besonderheit des EG-Rechts. Dieses stellt weder Staats- noch Völkerrecht sondern eine eigene bislang unbekannte Rechtsform dar.
Während der 70er- und 80er-Jahre wuchsen die Gemeinschaften um sechs weitere Staaten. So traten Dänemark, Irland und Großbritannien 1973, Griechenland 1981 sowie Spanien und Portugal 1986 bei.
1987 setzten die Mitgliedstaaten die "Einheitliche Europäische Akte" in Kraft, die die erste große inhaltliche Revision der Gemeinschaftsverträge bedeutete. Neben Bestimmungen über den Umweltschutz, die Regionalpolitik sowie den Forschungsbereich, wurde u.a. auch erstmals eine "Europäische Politische Zusammenarbeit" eingeführt. Weiters wurde durch die Einheitliche Europäische Akte dem Europäischen Gerichtshof ein Gericht Erster Instanz beigestellt, das 1988 seine Tätigkeit aufnahm.
Ermutigt durch diese Entwicklungen wagten sich die Mitgliedstaaten zu Beginn der 90er-Jahre an ein neues Kapitel der Europäischen Integration.
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