Der Landtag wählt die Landesregierung, das oberste Vollzugsorgan der Landesverwaltung. Die Landesregierung in Oberösterreich ist eine "Konzentrationsregierung", das heißt, alle im Landtag mit einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten vertretenen Parteien haben mindestens einen Sitz in der Landesregierung.
Die Landesregierung vollzieht die Landesgesetze und verwaltet die Finanzen des Landes. Sie besteht in Oberösterreich aus neun Mitgliedern, fünf gehören der ÖVP an, zwei der SPÖ und je eines der FPÖ und den Grünen. An der Spitze der Landesregierung steht der Landeshauptmann. Das ist seit 2. März 1995 Dr. Josef Pühringer. Er vertritt das Land Oberösterreich nach außen.
Alle Regierungsmitglieder treffen sich einmal wöchentlich zu einer nicht öffentlichen Sitzung im Landhaus. Den Vorsitz in den Regierungssitzungen führt der Landeshauptmann. Der Landesamtsdirektor ist als Schnittstelle zum Amt der Oö. Landesregierung (Geschäftsapparat der Landesregierung) bei jeder Regierungssitzung dabei.
Im Rahmen der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung (LGBl. Nr. 24/1977 idF LGBl. Nr. 108/2009) ist festgelegt, welche Angelegenheiten die Oö. Landesregierung kollegial im Rahmen der Regierungssitzung zu behandeln hat:
- Regierungsvorlagen an den Landtag
- Rechtsverordnungen und bestimmte Verwaltungsverordnungen
- (Verfassungs)gesetzlich an eine kollegiale Beschlussfassung gebundene Angelegenheiten
- Entscheidungen über das Landesvermögen von besonderer Bedeutung
(z.B. Förderungen über 20.000 Euro)
Alle anderen Angelegenheiten kann das jeweilige Regierungsmitglied allein (monokratisch) entscheiden. Die Landesregierung kann allerdings eine monokratische Entscheidung an sich ziehen und zur kollegialen Beschlusssache machen.
Die Landesregierung gibt sich eine Geschäftsverteilung, die im Landesgesetzblatt kundgemacht wird. Im Rahmen der Geschäftsverteilung werden alle Aufgaben, die vom Landeshauptmann und der Landesregierung wahrzunehmen und die im internen Kompetenzen-Katalog der Landesverwaltung in Aufgabengruppen zusammengefasst sind, auf neun Geschäftsgruppen (Ressorts/Referate) aufgeteilt. Jede Geschäftsgruppe besteht aus mehreren Aufgabengruppen. Eine Kurzfassung des Kompetenzen-Katalogs wird regelmäßig in der Amtlichen Linzer Zeitung verlautbart.
Mitglieder der Oö. Landesregierung
Die Mitglieder der Oö. Landesregierung stellen sich vor.Landesamtsdirektor Dr. Eduard Pesendorfer
Der Landesamtsdirektor nimmt gemäß Artikel 54 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes 1991 an den Sitzungen des Landtages und der Landesregierung teil.Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung
Die Geschäftsordnung der Landesregierung regelt u.a. den Ablauf von Regierungssitzungen und legt die Beschlusserfordernisse fest.Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung
Die Geschäftsverteilung regelt die Kompetenzen der Mitglieder der Landesregierung und ordnet ihnen Aufgabengruppen zu.Landhaus
Das ehemalige Klostergebäude wurde 1563 den Landständen als Landhaus überlassen und ist bis heute Mittelpunkt des landespolitischen Geschehens geblieben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Präsidium