Amtsärztliche Zeugnisse
Amtsärztliche Untersuchung gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Nach telefonischer Terminvereinbarung
Gebühren: 17,30 bzw. 20,30 Euro
Mitzubringen: Lichtbildausweis
Vorzeitiger Mutterschutz
- Während der Amtsstunden bei Anwesenheit eines Amtsarztes bzw. einer Amtsärztin (bitte vorher telefonische Erkundigung, um vergebliche Fahrten zu vermeiden)
- Gebührenfrei
- Mitzubringen sind Mutter-Kind-Pass und Facharztbefund, genauer Name und Anschrift des Dienstgebers.
- Bei schlechtem Befinden kann auch eine Vertrauensperson die Unterlagen vorlegen.
Untersuchung bezüglich der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen
Hinweis: Die Führerschein-Begutachtung durch den Amtsarzt erfolgt nur über behördlichen Auftrag.
Telefonische Terminvereinbarung, wenn möglich zumindest sechs Wochen vor Ende der Frist.
Im Anlassfall im Auftrag der Behörde gebührenfrei.
Nach Führerschein-Entzug wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in stark alkoholisiertem oder durch Drogen beeinträchtigtem Zustand 47,20 Euro.
Bei Zuweisung durch einen sachverständigen Arzt 30,20 Euro.
Nachuntersuchungen bei befristetem Führerschein 47,20 Euro.
Mitzubringen: Lichtbildausweis, kostenpflichtige Facharztbefunde (die Krankenversicherung bezahlt diese Untersuchungen nicht)
Ausweis § 29b StVO ("Parkausweis")
Telefonische Terminvereinbarung
Für die Untersuchung fallen keine Kosten an, allerdings sind ev. kostenpflichtige Facharztbefunde erforderlich (Die Krankenversicherung übernimmt derartige Kosten nicht). Gebühren fallen in der Verkehrsabteilung an.
Hinweis: Es wird auch beurteilt, ob eine Einschränkung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen vorliegt. Auch in diesem Zusammenhang ist es möglich, dass kostenpflichtige Facharztbefunde vorgelegt werden müssen, und es kann Einschränkungen oder Verlust der Lenkberechtigung zur Folge haben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 -
Lageplan
4020 Linz