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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Der Europäische Wirtschaftsraum


Grenzübergang von- und nach Tschechien, Bus - PKW Personenkontrolle / EU-Tafel (Foto: Kosina)Am 1. Jänner 1994 trat der Vertrag über den "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR) in Kraft. Neben den 12 damaligen EU-Mitgliedstaaten gehörten ihm sechs der zu diesem Zeitpunkt noch sieben EFTA-Staaten, nämlich Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und Schweden, an. Die Schweiz ist zwar auch heute noch EFTA-Mitglied, verzichtete aber auf einen EWR-Beitritt. Seit 1. Mai 2004 zählen auch die zehn Beitrittsländer zu den Mitgliedern des EWR, der nun 28 Staaten umfasst.
Inhalt des EWR-Vertrages sind neben weiteren Bestimmungen des "acquis communautaire" (so nennt man den EG-Rechtsbestand) vor allem die vier Grundfreiheiten des Wirtschaftsraums (Binnenmarkt): freier Warenverkehr (in eingeschränkter Form), freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr sowie freier Kapitalverkehr.
Auch für Österreich, Schweden und Finnland blieben die Verpflichtungen aus dem EWR-Vertrag auch nach dem EU-Beitritt 1995 bestehen. Diese drei Staaten beendeten jedoch zu diesem Zeitpunkt ihre Mitgliedschaft in der EFTA.

 

Den Unterschied zwischen einer Freihandelszone wie der EFTA und der Zollunion der EG bildet die Tatsache, dass bei einer Freihandelszone nur die Binnenzölle abgeschafft werden, nach außen jedoch gesonderte (nicht gemeinsame) Tarife zu Drittstaaten gelten. Bei der Zollunion sind die Binnenzölle abgeschafft, nach außen gilt ein gemeinsamer Zoll der Unionsstaaten gegenüber Drittstaaten. 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-140 20
Fax (+43 732) 77 20-21 40 22
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