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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Genehmigung von Fahrzeugen


Die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges zum Verkehr ist nach dem 1. Juli 2007 nur mit einem der folgenden Genehmigungsnachweise möglich. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Fahrzeugdaten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind.

  
a) Typenschein:
Für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis, sondern mit nationaler (österreichischer) Typengenehmigung; er wird vom österreichischen Hersteller oder vom österreichischen Bevollmächtigten (Generalimporteur) eines ausländischen Herstellers ausgestellt.
Für Fahrzeuge der Klassen N (z. B. N1 - LKW, N3 - Sattelzugfahrzeug), Klassen O (Anhänger), Zugmaschinen über 40 km/h

 

Deckblatt Einzelgenehmigung (Foto: Abt. VT)b) Einzelgenehmigung (§ 31 KFG) bzw. Ausnahmegenehmigung (§ 34 KFG):
für einzeln gefertigte Fahrzeuge, Fahrzeuge ohne Typengenehmigung bzw. Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis sowie für Fahrzeuge mit wesentlichen Änderungen; sie wird nach Einzelprüfung des Fahrzeuges durch einen Sachverständigen vom Landeshauptmann (in der Landesprüfstelle) ausgestellt;

 

c) EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier):
für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis, ausgestellt vom Fahrzeughersteller oder seinem Bevollmächtigten;

für Fahrzeuge der Klassen M (z.B. M1 - PKW), L (z. B. L3e - Motorrad), T (T1 - Zugmaschinen bis 40 km/h)

 

d) Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank:

ersetzt die EU-Übereinstimmungsbescheinigung und ist der Nachweis, dass das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist.

 

Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2007 bereits in Österreich zugelassen waren, können weiterhin mit den bisherigen Genehmigungsdokumenten (Typenschein, Einzelgenehmigung, Ausnahmegenehmigung, Bestätigung für die Zulassung) an- und umgemeldet werden.

 

Der bei der Zulassung vorgelegte Genehmigungsnachweis wird mit dem Teil II der Zulassungsbescheinigung zum Genehmigungsdokument verbunden.

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-135 75
Fax (+43 732) 77 20-21 16 88
E-Mail kfz.verk.post@ooe.gv.at