Lenkberechtigung für Leichtmotorräder
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist es möglich, für mindestens zwei Jahre den Führerschein für ein Leichtmotorrad, eingeschränkt auf 25 kW, zu erwerben.
Nach zwei Jahren geht diese "Vorstufe A" automatisch auf die Klasse A über. Das heißt, dass der Führerschein ab diesem Zeitpunkt zum Lenken aller Kraftfahrzeuge der Klasse A berechtigt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fahrprüfung:
- ärztliches Gutachten
- 12 Praxisstunden
- 34 Theoriestunden
Benötigte Dokumente:
- Führerscheinantrag
- amtlicher Lichtbildausweis
- ein Passfoto (35 x 45 mm Hochformat) vom Fotofachhandel
- ärztliches Gutachten (von einem sachverständigen Arzt oder einer sachverständigen Ärztin; die Liste liegt bei den Bezirkshauptmannschaften auf.)
- Bestätigung über einen mindestens 6-stündigen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einem Verkehrsunfall" - muss spätestens bei Ausfolgen des Führerscheins vorgelegt werden
Gebühren:
Wenn bisher noch kein Führerschein erworben wurde: Pauschalgebühr 60,50 Euro
Wenn bereits ein Führerschein in einer anderen Kategorie erworben wurde: Pauschalgebühr 49,50 Euro
Die Pauschalgebühr beinhaltet sämtliche Gebühren für die Antragstellung und die Beilagen.
Prüfungsgebühren sind darin jedoch nicht enthalten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 -
Lageplan
4020 Linz