Altlasten
Zahlreiche Schadensfälle haben in den letzten Jahren gezeigt, dass von aufgelassenen Deponien und Industriestandorten zum Teil erhebliche Gefährdungen für die Umwelt und letztlich auch für den Menschen ausgehen können.
Die Ursachen dieser Problematik liegen einerseits in der lange geübten Praxis der Hausmüllentsorgung in Gruben oder Geländemulden ohne Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers, andererseits im oft sorglosen Umgang mit gefährlichen Stoffen im Rahmen gewerblicher oder industrieller Aktivitäten.
Die auftretenden Gefährdungen können unterschiedlicher Natur sein:
- direkter Kontakt bzw. Aufnahme (oral, inhalativ) von Schadstoffen
- Explosions- bzw. Erstickungsgefahr durch Deponiegas
- Kontamination des Grundwassers und Gefahr für Trinkwasserversorgung
- Beeinträchtigung der Funktion des Bodens (Vegetationsschäden, Setzungen usw.)
Altlasten und Recht
Die Basis für die Behandlung dieses Problemfeldes ist das Altlastensanierungsgesetz. Dieses Gesetz enthält Regelungen betreffend die Registrierung von Verdachtsflächen in einem Verdachtsflächenkataster sowie deren Bewertung. Auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung werden in der Folge jene Flächen identifiziert, von denen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen kann. Diese Flächen werden dann als Altlasten in einem Altlastenkataster ausgewiesen. Beide Kataster werden vom Umweltbundesamt geführt. Wegen der Vielzahl an Altlasten und der beschränkten Mittel zu ihrer Sanierung ist ein an Prioritäten orientiertes Vorgehen geboten. Reichen die vorhandenen Daten zur Gefährdungsabschätzung aus, erhält die Altlast eine Prioritätder Stufe 1, 2 oder 3.
Das Altlastensanierungsgesetz begründet auch den Altlastenfonds, mit dessen Geldmitteln Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung von Altlasten durchgeführt werden können. Dieser Fonds wird durch Einhebung von Beiträgen auf das Deponieren, Exportieren und Zwischenlagern von Abfällen gespeist. 85 Prozent der Geldmittel des Fonds stehen für Förderungen der Altlastensanierung zur Verfügung, mit dem Rest werden nach einer prioritären Vorgangsweise Untersuchungen an Verdachtsflächen finanziert.
Altlasten und Verdachtsflächen in Oberösterreich
Zu Jahresanfang 2006 waren in Oberösterreich 973 Verdachtsflächen im Kataster vermerkt. Davon waren 850 Altablagerungen und 123 kontaminierte Betriebsstandorte. Bis zu diesem Zeitpunkt sind in Oberösterreich insgesamt 69 Flächen als Altlasten im Altlastenatlas ausgewiesen worden. Die Summe der bereits vollständig sanierten Altlasten beträgt 29. Weitere 12 Altlasten können als gesichert betrachtet werden. An den übrigen Standorten sind entweder Sanierungs- bzw. Sicherungsbemühungen im Gange oder werden entsprechende Schritte überlegt.
Altlastenmanagement in Oberösterreich
Das Altlastenmanagement gehört zu den Aufgaben der Abt. Umwelt und Anlagentechnik und umfasst sämtliche Detailschritte von der Registrierung einer Fläche, ihrer eventuellen Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster, die fachliche Betreuung von weiterführenden Untersuchungen zur Abschätzung des Gefährdungspotentials, Mitwirkung an der Erklärung zur Altlast sowie kundenorientierte Beratung und Auskunft betreffend die technischen Möglichkeiten zur Sanierung, die Erlangung von möglichen Förderungen und den damit verbundenen rechtlichen Voraussetzungen.
Über Veranlassung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden zur Zeit etwa 34 laufende Projekte zur Gefährdungsabschätzung von Verdachtsflächen und ca. zehn Projekte zur Prioritätenklassifizierung von Altlasten in Oberösterreich abgehandelt. Bei dieser Art von Erkundung ist eine reibungslose Zusammenarbeit von Fachbüros, Untersuchungsstellen, Sanierungsfirmen und zuständigen Behörden notwendig.
Ziel derartiger Untersuchungen ist die Erarbeitung von Grundlagen, die in der Folge eine optimale Gefährdungsabschätzung ermöglichen sollen. Dazu gehören Kenntnisse über die laterale und vertikale Abgrenzung vermuteter Schadensherde, über die Art von Ablagerungen bzw. der Kontaminanten im Fall von betrieblichen Standorten, über die Grundwasserströmungsverhältnisse und die damit zusammenhängende geologische Situation am Standort, die Gasproduktion (bei Hausmüllablagerungen) sowie die Qualität des Grundwassers im An- und Abströmbereich der Verdachtsfläche.
Typischerweise werden hierzu Grundwassermessstellen errichtet und in periodischen Abständen die Fließrichtung des Grundwassers bestimmt sowie dessen Qualität analysiert. Daneben werden oft Rammkernbohrungen zur Gewinnung von Feststoffproben aus dem Untergrund durchgeführt. Wenn es die Eigenheit des Falles gebietet, werden Messungen der Bodenluft vorgenommen, die Aufschluss darüber geben, ob ein Deponiekörper noch reaktiv ist bzw. mit welchen leichtflüchtigen Substanzen an einem Altstandort manipuliert wurde. Oft erweist sich auch die Heranziehung von Luftbildaufnahmen aus der Zeit der Befüllung einer Deponie als wertvolles Hilfsmittel zur Bestimmung von Ausdehnung und Volumen.
Die interdisziplinäre Zusammenfassung der gewonnenen Daten wird dann im Zusammenwirken aller beteiligter Sachverständiger zu einem Gesamtbild des Schadens verdichtet und stellt die Grundlage der Gefährdungsabschätzung dar. Ergibt sich ein entsprechend hohes Gefährdungspotential wird eine Erklärung zur Altlast die Folge sein; andernfalls kann die betreffende Fläche der Sicherheit wegen noch einige Zeit unter Beobachtung verbleiben. Die Altlastenerklärung ist dann auch die Voraussetzung für eine eventuelle Förderung der Sanierung aus Mitteln des Altlastenfonds.
Teilnahme an Forschungsprojekten
Eine Durchsicht des Verdachtsflächenkatasters hat gezeigt, dass viele dieser gemeldeten Flächen zu einem bestimmten Typ von alten Deponien gehören, die im wesentlichen ähnliche Merkmale aufweisen. Es handelt sich hiebei um Ablagerungen aus überwiegend Hausmüll im ländlichen Bereich mit nur verhältnismäßig geringen Volumina (bis ca. 20.000 m3). Um auch für diese kleineren, aber dafür zahlreichen ländlichen Altdeponien eine kostenoptimierte Beurteilung der Umweltgefährdung zu ermöglichen, wurde gemeinsam mit dem Land Niederösterreich sowie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft das EU kofinanzierte Forschungsprojekt EVAPASSOLD initiiert. Ziele des Projektes sind die Schaffung von Grundlagen zur Erstbewertung derartiger Flächen, wobei davon auszugehen ist, daß der überwiegende Teil dieser Altdeponien dann aufgrund gesicherter Erkenntnisse ausgeschieden werden kann, sowie die Erstellung einer optimierten Handlungsanleitung zur Untersuchung jener wenigen Altdeponien, die sich noch in der reaktiven Phase befinden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz


