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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Naturschutzrecht


  • Umwelthaftungsrichtlinie

    Die Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG schafft europaweit einen Ordnungsrahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.
  • Oberösterreichische Naturwacht

    Rund 300 Personen unterstützen ehrenamtlich die Naturschutzbehörden beim Vollzug des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-118 71
Fax (+43 732) 77 20-21 18 99
E-Mail n.post@ooe.gv.at