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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Äschenbesatz


Wer wird gefördert?

 

Fischereireviere und Bewirtschafter/innen

In der Bilddiagonale von links oben nach rechts unten (Kopf) ein Fisch über grobsteinigem Grund (Foto: Landesfischereiverband)

 

Was wird gefördert?

 

der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern

 

Wie wird gefördert?

 

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70 Euro)

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Äschengewässer
  • Schonung des Äschenbestandes (Verpflichtungserklärung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin)
  • Besatz mit heimischen Äschen
  • Vorlage von Originalrechnungen und -zahlungsbelegen

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at