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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft


Wer wird gefördert?

 

Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich

 

Was wird gefördert?

 

Die Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch:

  • schwere Krankheit
  • körperliche Gebrechen oder Tod in der Familie
  • Unglücksfälle im Viehbestand
  • existenzbedrohende, nicht versicherbare Naturereignisse
  • finanzielle Engpässe

 

Wie wird gefördert?

 

Beiträge aus Landesmitteln ohne konkrete Zweckbindung, zur Mitfinanzierung von Betriebshilfeeinsätzen und zur Erleichterung des Zinsendienstes.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Die geltend gemachte Notlage muss unverschuldet eingetreten sein.

Im Falle von Zinsenzuschüssen muss die betriebliche Gesamtbelastung eine verkraftbare Größenordnung annehmen.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten. 
Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auch bei den Bezirksbauernkammern und den örtlichen Geldinstituten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at