Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung
Die Geschäftsverteilung der Landesregierung regelt die Ressortaufteilung und wird im Landesgesetzblatt (LGBl.) kundgemacht. Aufgeteilt werden somit Aufgaben der
- Landesverwaltung (Zuständigkeit: Landesregierung)
- Mittelbaren Bundesverwaltung (Zuständigkeit: Landeshauptmann)
- Auftragsverwaltung (Zuständigkeit: Landeshauptmann)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Präsidium


