Für die Gewerbeanmeldungen sind in 1. Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) je nach Standort der geplanten Gewerbeausübung zuständig. Weiters besteht die Möglichkeit der Online-Gewerbeanmeldung.
Bezirkshauptmannschaften und Magistrate
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Bezirkshauptmannschaften
Weitere Formulare zu gewerberechtlichen Anzeigen finden sie unter: Bezirkshauptmannschaft>zu den Formularen>Wirtschaft und Tourismus
- Magistrat der Landeshauptstadt Linz - Gewerbeanmeldung
- Magistrat der Stadt Steyr - Gewerbeanmeldung
- Magistrat der Stadt Wels - Gewerbeanmeldung
Weiterführende Informationen
Formulare zur Gewerbeanmeldung
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Gewerbeanmeldung (LWLD-Wi/E-7)
Natürliche Person
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Gewerbeanmeldung (LWLD-Wi/E-8)
Sonstiger Rechtsträger
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft