Fremden- und Aufenthaltsrecht
Fremde bedürfen für den Aufenthalt in Österreich einer Bewilligung oder Dokumentation des Aufenthaltsrechtes
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Erstaufenthaltstitel zwecks Niederlassung und Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Fremde, die nicht EU/EWR-Bürger sind, als besonders Hochqualifizierte, Fachkkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen
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Bewilligung einer befristeten Niederlassung sowie Ausübung einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit im gesamten Bundesgebiet für Fremde, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger sind
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Erstaufenthaltstitel für Akademiker, die nicht EU/EWR Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger sind, zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber
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Bewilligung einer befristeten Niederlassung von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen und Schweizer sind, mit beschränktem oder keinem Zugang zum Arbeitsmarkt
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Erstaufenthaltstitel für ausländische Familienangehörige von (nicht freizügigkeitsberechtigten) Österreicherinnen und Österrreichern, EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürgern, Schweizerinnen und Schweizern
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Verlängerung des Aufenthaltstitels für ausländische Familienangehörige von (nicht freizügigkeitsberechtigten) Österreicherinnen und Österreichern, EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürgern, Schweizerinnen und Schweizern
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Unbefristetes Aufenthaltsrecht mit Zugang zum Arbeitsmarkt
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Dokumentation des Aufenthaltsrechtes von freizügigkeitsberechtigten EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürgern, Schweizerinnen und Schweizern und ihren ausländischen Angehörigen
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Bewilligung für einen vorübergehenden Aufenthalt von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürgern oder Schweizerinnen und Schweizer sind
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Verlängerung eines vorübergehenden Aufenthaltes von Fremden, die nicht EU/EWR-Bürgerinnen und EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen und Schweizer sind
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Besucher, Touristen und Geschäftsreisende
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benötigt ein Arbeitgeber für die Beschäftigung bestimmter ausländischer Saisoniers
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Deutsch vor Zuwanderung und Integrationsvereinbarung ist verpflichtet vorgesehen für Einwanderer zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache und zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn
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5280 Braunau am Inn