Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Wasserverbände und von Gemeinden beauftragte sonstige juristische Personen
- Gemeinden für Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz, die Abwasserentsorgungsanlagen errichten, die sich in das Entsorgungskonzept einer Gemeinde einfügen
- Gemeinden für Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz, die Wasserversorgungsanlagen errichten oder betreiben
- Alpine Vereine
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind sämtliche Maßnahmen, die nach den Förderungsrichtlinien "Siedlungswasserwirtschaft" des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Laut Richtlinie in Form von Darlehen (10 Jahre tilgungsfrei), ausgenommen bei alpinen Vereinen in Form von Beiträgen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Landesförderungsrichtlinien für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft
- Vorgaben des UFG 1993
- Gesetzliche Bestimmungen betreffend Abwasserentsorgungskonzepte, geregelt im Oö. Abwasserentsorgungsgesetz
Abwicklung/Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist gemeinsam mit den Unterlagen um Förderung aus Mitteln nach dem Umweltförderungsgesetz 1993 an die Oberflächengewässerwirtschaft zu richten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft

