Das Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG) verbietet die Diskriminierung oder Belästigung aufgrund
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion,
- der Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters,
- des Geschlechts und
- der sexuellen Orientierung
in allen Angelegenheiten, die unter die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen.
Die Beratung von Betroffenen erfolgt kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Das Oö. Antidiskriminierungsgesetz schützt jene Personen, die sich gegen eine Diskriminierung oder Belästigung zur Wehr setzen, indem es eine daraus resultierende Benachteiligung verbietet (Benachteiligungsverbot).
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Präsidium
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