DCSIMG
Wäsche auf einer Leine in einem Garten (Foto: Franz Linschinger / Land OÖ)

Zurück zum Beginn der Seite

Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zurück zum Beginn der Seite

Schulveranstaltungshilfe


Wer wird gefördert?

 

Eltern von mindestens zwei Kindern, die im Laufe eines Schuljahres Schulveranstaltungen absolvierten

 

Was wird gefördert?

 

Die Teilnahme von mindestens zwei Kindern an jeweils mehrtägigen Schulveranstaltungen, welche insgesamt zumindest die Dauer von acht Tagen erreichen.

 

Wie wird gefördert?

 

Euro 100 / je Kind

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
  • Wohnsitz in Oberösterreich

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-118 31
Fax (+43 732) 77 20-21 16 39
E-Mail familienreferat@ooe.gv.at