Mopedausweis
Der Mopedausweis kann ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erworben werden. Die Ausbildung zur Erlangung eines Mopedausweises kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden. Ein Moped ist ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer max. zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Wurde bereits ein Führerschein (z.B. L17) erworben, ist kein Mopedausweis mehr nötig.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
- Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten und einer Prüfung darüber (Mopedprüfung)
- Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten am Übungsplatz
- Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten Lenken im öffentlichen Verkehr
- Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor bzw. der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten, sofern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
Eine Unterrichtseinheit hat 50 Minuten zu betragen. Der sechsstündige Praxiskurs am Übungsplatz kann zugunsten des Fahrens im Verkehr verkürzt werden, sofern die Gesamtdauer von acht Übungseinheiten für die Praxisausbildung nicht unterschritten wird.
Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille!
Für das Lenken von Invalidenkraftfahrzeugen, die eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h aufweisen, ist ebenfalls ein Mopedausweis notwendig.
Zuständige Stellen
Fahrschulen, Autofahrerclubs (
z.B. ARBÖ, ÖAMTC) oder ermächtigte Stellen (
z.B. Polytechnische Schulen)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm)
- 15-Jährige benötigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Übergangsbestimmungen
Seit 1. September 2009 müssen Lenkerinnen und Lenker von Mopeds einen Mopedausweis besitzen. Falls bis 1. September 2009 kein Mopedausweis benötigt wurde, kann ein solcher - und zwar ohne Ausbildung und Prüfung ablegen zu müssen - innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist bei einer zuständigen Stelle beantragt werden. Diese Antragsmöglichkeit besteht bis 1. September 2011.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 -
Lageplan
4020 Linz