Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
In Österreich ist das Lenken eines Kraftfahrzeugs mit einem im Ausland ausgestellten Führerschein möglich:
- aus einem EWR-Staat: zeitlich unbegrenzt
- aus einem Nicht-EWR-Staat: 6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich
Personen, die aus einem Nicht-EWR-Staat stammen und auf Dauer in Österreich bleiben wollen, müssen spätestens 6 Monate nach Begründung des Hauptwohnsitzes im Besitz einer inländischen Lenkberechtigung (Führerschein) sein.
Dies gilt auch für Österreicher und Österreicherinnen, die in einem Land außerhalb des EWR einen Führerschein erworben haben.
Umschreiben ausländischer Führerscheines
Ob ein im Ausland ausgestellter Führerschein in eine österreichische Lenkberechtigung umgeschrieben werden kann, hängt davon ab, in welchem Land diese Lenkberechtigung ausgestellt wurde.
- Führerscheine aus einem EWR-Staat
Sie gelten auch in Österreich und müssen nicht umgeschrieben werden. Auf Wunsch ist ein Umschreiben jedoch möglich.
- Führerscheine aus einem Nicht-EWR-Staat
Personen, die eine Lenkberechtigung aus einem Nicht-EWR-Land besitzen, müssen eine praktische Fahrprüfung ablegen.
Die praktische Fahrprüfung muss nicht abgelegt werden, wenn der ausländische Führerschein in einem der folgenden Staaten ausgestellt wurde:
- Für alle Klassen: Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz.
- Für die Klasse B: Israel, Kanada, Republik Südafrika, Südkorea (wenn ab 1.1.1997 ausgestellt), USA
Nur diese Führerscheine gelten den in Österreich ausgestellten Lenkerberechtigungen als gleichwertig. Sie müssen aber auch umgetauscht werden.
Benötigte Unterlagen:
- Führerscheinantrag
- amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass)
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines (von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch)
- ein Passfoto (35 x 45 mm Hochformat) vom Fotofachhandel
- Ärztliches Gutachten (für das Umschreiben von Führerscheinen aus Nicht-EWR-Staaten)
Gebühren:
Pauschalgebühr: 60,50 Euro
Diese Pauschalgebühr deckt alle Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Umschreiben des Führerscheines ab.
Nicht darin enthalten sind die Kosten für das ärztliche Gutachten (sofern erforderlich) sowie die Prüfgebühren (im Falle der Notwendigkeit einer praktischen Fahrprüfung).
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 -
Lageplan
4020 Linz