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Beispiele für schwere Verstöße


Als schwerer Verstoß gelten nach § 4 Abs. 6 des Führerscheingesetzes

  1. Übertretungen folgender Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159:
     
    1. § 4 Abs. 1 lit. a (Fahrerflucht),
    2. § 7 Abs. 5 (Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung),
    3. § 16 Abs. 1 (Überholen unter gefährlichen Umständen),
    4. § 16 Abs. 2 lit. a (Nichtbefolgen von gemäß § 52 lit. a Z 4a und Z 4c kundgemachten Überholverboten),
    5. § 19 Abs. 7 (Vorrangverletzung),
    6. §§ 37 Abs. 3, 38 Abs. 2a, 38 Abs. 5 (Überfahren von ,,Halt"-Zeichen bei geregelten Kreuzungen),
    7. § 46 Abs. 4 lit. a und b (Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen)
       
  2. mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitungen einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von
     
    1. mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder
    2. mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen;

     

  3. strafbare Handlungen gemäß den §§ 80, 81 oder 88 Strafgesetzbuch - StGB, BGBl. Nr. 60/1974, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurden (fahrlässige Körperverletzung oder Tötung)

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 694 14-0
Fax (+43 732) 694 14-663 99
E-Mail: bh-ll.post@ooe.gv.at
Homepage: www.bh-linz-land.gv.at


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Rote Füllfeder (Foto: Erwin Wodicka, www.bilderbox.com)

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