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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Selbstversicherung in der Krankenversicherung


Was ist das?

Liegt keine Krankenversicherung für einen Menschen mit Beeinträchtigungen vor, kann ein Antrag auf Gewährung der Kostentragung zur Selbstversicherung bei den Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.

 

Wie kommt jemand zur Leistung?

Durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

 

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-152 21
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail so.post@ooe.gv.at