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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Sanierung von Wohnheimen


Wer wird gefördert?

 

Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, Bauberechtigte

 

Was wird gefördert?

 

Sanierung von Wohnheimen
 

 

Wie wird gefördert?

 

Annuitätenzuschüsse werden gewährt für Darlehen im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der förderbaren Sanierungskosten. Die Laufzeit des bezuschussten Darlehens beträgt 15 Jahre, wobei über die gesamte Laufzeit eine halbjährliche Annuität von 3,58 Prozent vom ursprünglichen Darlehensbetrag zu bezahlen ist. Der Annuitätenzuschuss beträgt die Differenz von 3,58 Prozent auf die tatsächliche Annuität des bewilligten Darlehens. Für das aufzunehmende Darlehen muss in Bezug auf die Darlehenskonditionen die Zustimmung der Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung eingeholt werden. Das Land Oberösterreich übernimmt für das aufgenommene Hypothekardarlehen die Haftung. Mit der Bauausführung darf vor Annahme der Zusicherung (Schreiben der Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung) nicht begonnen werden. 



 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Bei der Sanierung von Wohnheimen muss die Baubewilligung 20 Jahre zurückliegen.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-141 44
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at